Wieder Fehler der Planer und Handwerker

Auch im Jahr 2015 werden wir immer noch mit Fehlern von Planern, Architekten und Handwerkern konfrontiert, die nicht den Unterschied zwischen Handlauf und Geländer erkennen. Ein Handlauf ist eine Festhaltemöglichkeit für Menschen, und muss in einer Höhe von 85 – 90 cm senkrecht gemessen über die Treppenstufen-Vorderkante angebracht werden. Er kann auch der obere Abschluss […]

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Auszug aus der VUV (Verordnung über die Unfallverhütung)

gültig  für Arbeitsstätten 313.9 Treppenumwandung, Treppengeländer, Treppenhandlauf Art. 16, 21 VUV Die Anforderungen an Treppen, Treppenleitern und Geländer zu maschinellen Anlagen sind in 313.17 beschrieben. Die Sturzseiten nicht umwandeter oder nicht einseitig an eine Wand grenzender Treppen müssen mit Geländern so gesichert sein, dass der Absturz von Personen und Sachen verhindert ist. Geländer müssen, senkrecht […]

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