So ist es normgerecht

So muss eine normgerechte Treppenanlage aussehen

Im Idealfall sollte ein Handlauf wie folgt ausgeführt werden:

  1. Kontrastreich zur Wand, damit gut sichtbar
  2. Halterungen von unten für durchgehende Griffsicherheit
  3. am besten rund, Ø 30 – 45 mm
  4. Anfang und Ende gesichert und gut sichtbar
  5. durchlaufend, auch über Podeste u. Fensteröffnungen
  6. 30 cm über die erste und letzte Stufe geführt
  7. 85 cm bis 100 cm Höhe als Wandhandläufe
  • Zuerst ist es wichtig alle relevanten Begriffe zu kennen
  • Folgende Kriterien sind idealerweise zu beachten
  • Hinzu kommen technische Anforderungen an eine normgerechte Treppe

Rampen, Treppen und Treppenwege sind so zu planen, dass ein freier Zugang für alle potentiellen Verkehrsteilnehmenden gewährleistet ist und die unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Benutzergruppen möglichst gleichwertig berücksichtigt werden. Sowohl Verkehrssicherheit (z.B. ausreichende Dimensionierung), Unfallprävention (z.B. flache Gefälle, Rutschfestigkeit, Absturzsicherungen) als auch die Sicherheit vor Übergriffen (z.B. Übersichtlichkeit,Beleuchtung) sollen gewährleistet sein. Zudem müssen die Anlagen die Anforderungen an behindertengerechtes Bauen erfüllen.

Handläufe

Die Anlagen sind grundsätzlich immer beidseitig mit Handläufen auszustatten, für Erwachsene auf einer Höhe von ca. 90 cm, im Bedarfsfall für Kinder auf einer Höhe von ca. 65 cm. Bei Treppenbreiten von > 5 m sind zusätzliche Handläufe anzubringen. Diese sind so auszugestalten, dass sie nicht als Rutschbahn benutzt werden können. Anfang und Ende sollen je 30 cm über den An- und Austritt verlängert und so geformt sein, dass sich Kleidungsstücke nicht verfangen können.

Beleuchtung

Rampen, Treppen und Treppenwege sind möglichst so zu konstruieren, dass ausreichende Lichtverhältnisse gewährleistet sind. Für die Nacht und falls notwendig auch für den Tag ist eine ausreichende Beleuchtung vorzusehen, die ein sicheres Begehen erlaubt und die Benutzenden nicht blendet. Die Leuchten sind vor Vandalismus zu schützen.

Bodenbelag

Die Oberfläche soll eben, rutschfest und dauerhaft sein. Wasser muss gut abfliessen, Schnee einfach beiseite geschafft werden können. Es dürfen keine Bodenabsenkungen oder Wannen vorhanden sein, die eine Stolperstelle darstellen oder in denen sich Eis bilden kann.

Rampen

Eine Rampe ist eine ideale Anlage zur stufenlosen Überwindung eines Höhenunterschiedes zwischen Anlageteilen oder Geländeniveaus. Rampen mit einer Neigung ≤ 3,5° (6%) – in Ausnahmefällen ≤ 7° (12%) – gewährleisten eine gute Benutzbarkeit für alle. Bei längeren Rampen ist ein Zwischenpodest einzuplanen. Ist eine Rampe nicht realisierbar, sind für Gehbehinderte alternative Routen mit wenig Umweg zu planen.

Treppenwege

Ein Treppenweg ist eine Zwischenform zwischen einer Rampe und einer Treppe. Er hat eine Neigung von < 20° (36%) und soll bequem begangen werden können. Die Schrittmassformel (62-64 cm = 2s + 1a) ist einzuhalten. Zweckmässige Steigungsverhältnisse für Treppenwege ergeben sich bei Steigungen von 6-13 cm und einer Auftrittstiefe von 35-52 cm. Zwischenpodeste sind anzuordnen, wenn eine Höhendifferenz von über 300 cm überwunden werden muss, eine Änderung des Steigungsverhältnisses notwendig ist, bei abrupten Richtungswechseln oder bei Zugängen zu Liegenschaften.

Aussentreppen

Für Aussentreppen gelten die allgemeinen Anforderungen an Treppen, daher ist auch hier die durchschnittliche Schrittlänge zu beachten. Zweckmässige Steigungsverhältnisse für gerade Treppen ergeben sich bei Steigungen zwischen 13-18 cm und einer Auftrittstiefe von 28-35 cm. Zwischenpodeste sind nach 9-12 Stufen vorzusehen. Die Neigung von Treppen im öffentlichen Raum soll aus Sicherheitsgründen 30° (58 %) nicht übersteigen. Sind Treppen mit Schieberillen oder Kinderwagenrampen ausgestattet, darf die Neigung nicht mehr als 28° (53 %) betragen.

Alternativ

Eingehende Informationen über die Gestaltung von sicheren Treppen:

Die Beratunsstelle für Unfallverhütung bfu hat zum Thema „Treppen“ eine neue Broschüre herausgegeben. Dort sind auch Hinweise zur normgerechten Ausführung von Handläufen aufgeführt.