Wieder Fehler der Planer und Handwerker

Auch im Jahr 2015 werden wir immer noch mit Fehlern von Planern, Architekten und Handwerkern konfrontiert, die nicht den Unterschied zwischen Handlauf und Geländer erkennen. Ein Handlauf ist eine Festhaltemöglichkeit für Menschen, und muss in einer Höhe von 85 – 90 cm senkrecht gemessen über die Treppenstufen-Vorderkante angebracht werden. Er kann auch der obere Abschluss eines Geländers sein, aber sicher nicht in einer Höhe von 1.1. m.

An diesem Bild erkennen wir wieder den Planungsfehler: Der Handlauf oben aufgesetzt, mit einer Höhe von 1.1 – 1.2 m – und dies in einem Neubau einer Kinder-Klinik. Der Wandhandlauf  ist in der richtigen Höhe von 85 cm angebracht. Da ein öffentlich zugängliches Gebäude, also Gebäude mit Publikumsverkehr und gleichzeitig Fluchttreppe müssen beidseitig Handläufe angebracht werden.