Diese Frage wird in der Praxis oft unterschiedlich beantwortet. Ein Blick in die Landesbauordnungen zeigt jedoch, dass der beidseitige Handlauf in Deutschland keineswegs überall nur eine Empfehlung oder Komfortfrage ist. Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche, teils sehr konkrete Anforderungen.
Bremen und Niedersachsen schreiben bei notwendigen Treppen in normalen Mehrfamilienhäusern grundsätzlich beidseitige Handläufe vor. Bayern verlangt sie in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen. Andere Bundesländer knüpfen die Forderung an die Verkehrssicherheit.
Damit zeigt sich: Der beidseitige Handlauf ist in deutschen Bauordnungen keineswegs lediglich eine freiwillige Komfortausstattung. Je nach Bundesland ist er bei notwendigen Treppen in Mehrfamilienhäusern ausdrücklich vorgeschrieben oder wird aus Gründen der Verkehrssicherheit verlangt.