In öffentlichen Gebäuden braucht es laut Vorschrift auf beiden Seiten der Treppe einen Handlauf. Die Realität sieht in Winterthur aber anders aus
Bericht aus der Winterthurer Zeitung (20.02.2025) hier lesen
In öffentlichen Gebäuden braucht es laut Vorschrift auf beiden Seiten der Treppe einen Handlauf. Die Realität sieht in Winterthur aber anders aus
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