Stichproben in der Stadt Winterthur haben gezeigt, dass immer noch viele Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (bei welchen es sich zudem um Fluchttreppen handelt) gemäss SIA 500/SIA 358 nicht normgerecht mit beidseitigen Handläufen ausgerüstet sind. Gerade in einem Brandfall, wenn der Lift nicht genutzt werden darf, muss gewährleistet sein, dass eine Selbstevakuierung über die Treppe (unabhängig vom Alter) möglich ist.