Nachfolgend ein Urteil des Baurekursgerichts Kanton ZH aus dem Jahr 2018, welches aufzeigt, dass auch bei Bestandesbauten Fluchttreppen mit beidseitigen Handläufen nachzurüsten sind.
Nachfolgend ein Urteil des Baurekursgerichts Kanton ZH aus dem Jahr 2018, welches aufzeigt, dass auch bei Bestandesbauten Fluchttreppen mit beidseitigen Handläufen nachzurüsten sind.