Dieses Merkblatt vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gilt für alle als altersgerecht definierten Wohnbauten, welche Hilfen unter dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) erhalten. Konkret: Bei allen als altersgerecht definierten Wohnbauten, welche Hilfen unter dem Wohnraumfördergesetz erhalten, müssen die Treppen in den Wohnanlagen beidseitige Handläufe haben.